Gesetz über die strukturelle Anpassung der Landwirtschaft an die soziale und ökologische Marktwirtschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LwAnpG) § 38Abfindung bei Teilungen und Zusammenschlüssen
Die §§ 36 und 37 gelten bei Teilungen und Zusammenschlüssen entsprechend.