Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen
§ 4 Selbstaufbringungsbetrag

Für die Absetzung nach § 1 oder § 1a kommen nur die eigenen Aufwendungen (Selbstaufbringungsbetrag) in Betracht.