Gesetz zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland (LA-EG-Saar) § 10Frühere Feststellungen
§ 42 des Feststellungsgesetzes findet auch auf die Feststellungen Anwendung, die auf Grund saarländischer Rechts- oder Verwaltungsvorschriften getroffen worden sind.