Merkmale, aus denen sich eine Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit, insbesondere der Lendenwirbelsäule, der Beschäftigten ergeben kann:
(1) Im Hinblick auf die zu handhabende Last insbesondere
- 1.
ihr Gewicht, ihre Form und Größe,
- 2.
die Lage der Zugriffsstellen,
- 3.
die Schwerpunktlage und
- 4.
die Möglichkeit einer unvorhergesehenen Bewegung.
(2) Im Hinblick auf die von den Beschäftigten zu erfüllende Arbeitsaufgabe insbesondere
- 1.
die erforderliche Körperhaltung oder Körperbewegung, insbesondere Drehbewegung,
- 2.
die Entfernung der Last vom Körper,
- 3.
die durch das Heben, Senken oder Tragen der Last zu überbrückende Entfernung,
- 4.
das Ausmaß, die Häufigkeit und die Dauer des erforderlichen Kraftaufwandes,
- 5.
die erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
- 6.
das Arbeitstempo infolge eines nicht durch die Beschäftigten zu ändernden Arbeitsablaufs und
- 7.
die zur Verfügung stehende Erholungs- oder Ruhezeit.
(3) Im Hinblick auf die Beschaffenheit des Arbeitsplatzes und der Arbeitsumgebung insbesondere
- 1.
der in vertikaler Richtung zur Verfügung stehende Platz und Raum,
- 2.
der Höhenunterschied über verschiedene Ebenen,
- 3.
die Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Luftgeschwindigkeit,
- 4.
die Beleuchtung,
- 5.
die Ebenheit, Rutschfestigkeit oder Stabilität der Standfläche und
- 6.
die Bekleidung, insbesondere das Schuhwerk.