- 1.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigübergreifenden Teils nach § 4 mit Note,
- 2.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigübergreifenden Teils mit Note,
- 3.
Benennung und Bewertung des wirtschaftszweigspezifischen Teils nach § 5 mit Note sowie
- 4.
Benennung und Bewertung der Fächer des wirtschaftszweigspezifischen Teils mit Note,
- 5.
die errechnete Gesamtpunktzahl,
- 6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 7.
die Gesamtnote in Worten,
- 8.
Befreiungen nach § 6.