Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
- 1.
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
Umweltschutz,
- 5.
Nutzen von Informations- und Kommunikationstechnik,
- 6.
Umsetzen von lebensmittel- und gewerberechtlichen Bestimmungen,
- 7.
Vorbereiten von Arbeitsabläufen; Arbeiten im Team,
- 8.
Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen,
- 9.
Kundenberatung, Verkauf von Produkten,
- 10.
Handhaben und Pflegen von Anlagen, Maschinen und Geräten,
- 11.
Lagern und Kontrollieren von Lebensmitteln, Verpackungsmaterial und Betriebsmitteln,
- 12.
Durchführen von Geschäftsverkehr,
- 13.
Durchführen von Werbung und Verkaufsförderung,
- 14.
Verpacken und Aushändigen von Waren,
- 15.
Präsentieren von Waren,
- 16.
Umgang mit Waren, Fachberatung,
- 17.
Herstellen von Gerichten.