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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung - LederGerbAusbV)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes

Der Ausbildungsberuf der Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik wird staatlich anerkannt nach
1.
§ 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes und
2.
§ 25 der Handwerksordnung zur Ausbildung für das Gewerbe nach Anlage B Abschnitt 2 Nummer 40 Gerber der Handwerksordnung.