Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Lederherstellung und Gerbereitechnik* (Lederherstellungs- und Gerbereitechnikausbildungsverordnung - LederGerbAusbV) § 9Prüfungsbereiche von Teil 1
Teil 1 der Abschluss- und Gesellenprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Blößenherstellung und Trocknung von Leder sowie
2.
Technologie der Blößenherstellung und der Gerbung.