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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Leichtflugzeugbauer/zur Leichtflugzeugbauerin (Leichtflugzeugbauer-Ausbildungsverordnung - LeichtflBAusbV)
§ 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufs

Der Ausbildungsberuf Leichtflugzeugbauer/Leichtflugzeugbauerin wird staatlich anerkannt.