Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
Berufsbildung,
- 2.
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebs,
- 3.
Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
Unfallverhütung, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
- 5.
Lesen und Anfertigen von Skizzen und Zeichnungen,
- 6.
Be- und Verarbeiten von Holz und Holzwerkstoffen,
- 7.
Arbeiten mit Metallen,
- 8.
Bearbeiten von Kunststoffen,
- 9.
Verarbeiten von faserverstärkten Kunststoffmaterialien,
- 10.
Einrichten, Bedienen und Warten von Maschinen und Geräten,
- 11.
Herstellen und Anwenden von Vorrichtungen und Formen,
- 12.
Herstellen von Teilen und Hauptbaugruppen für Leichtflugzeuge,
- 13.
Behandeln von Oberflächen,
- 14.
Endmontage von Leichtflugzeugen,
- 15.
Warten und Instandsetzen von Leichtflugzeugen.