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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Verordnung über die Berufsausbildung zum Leuchtröhrenglasbläser/zur Leuchtröhrenglasbläserin (Leuchtröhrenglasbläser-Ausbildungsverordnung - LeuchtrAusbV)
§ 12
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.
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