Nach Entfernung der Rinder, bei denen leukotische Tumoren, positive oder wiederholt zweifelhafte serologische Befunde festgestellt worden sind, sind
- 1.
die Ställe oder sonstigen Standorte der Tiere und
- 2.
die verwendeten Gerätschaften und sonstigen Gegenstände, die Träger des Seuchenerregers sein können,
nach näherer Anweisung des beamteten Tierarztes zu reinigen und zu desinfizieren.