Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder-Leukose-Verordnung) § 3
Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.