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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung zum Schutz gegen die Leukose der Rinder (Rinder-Leukose-Verordnung)
§ 3 

Impfungen gegen die Leukose der Rinder und Heilversuche sind verboten. Die zuständige Behörde kann Ausnahmen für wissenschaftliche Versuche zulassen, wenn Belange der Seuchenbekämpfung nicht entgegenstehen.