(2) Im Rahmen des Lehrgangs sind Kenntnisse und Fertigkeiten auf folgenden Gebieten zu vermitteln:
- 1.
Allgemeine Rechtskunde, Allgemeines Verwaltungsrecht, Grundzüge des Gemeinschaftsrechts, Verwaltungstechnik einschließlich der automatisierten Datenverarbeitung und Kommunikationstechnik;
- 2.
Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
- 3.
Recht des Verkehrs mit Lebensmitteln, Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen einschließlich Weinrecht;
- 4.
(weggefallen)
- 5.
Gewerbe-, Handelsklassen-, Preis- und Eichrecht;
- 6.
Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Lebensmitteln, Sensorik;
- 7.
Warenkunde einschließlich der Technologie und des Umgangs mit Erzeugnissen im Sinne von § 2 Nummer 1 des Tabakerzeugnisgesetzes, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen;
- 8.
Lebensmittel- und Betriebshygiene;
- 9.
Umwelthygiene einschließlich Abfallbeseitigung;
- 10.
Ernährungslehre einschließlich ihrer biologischen Grundlagen;
- 11.
Mikrobiologie und Parasitologie, Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, Desinfektion, Sterilisation und Schädlingsbekämpfung;
- 12.
Betriebliche Eigenkontrollsysteme;
- 13.
Einführung in die psychologischen Grundlagen der Überwachungstätigkeit, insbesondere in Kommunikations- und Konfliktlösungstechniken.