- 1.
die für die Mauterhebung maßgeblichen Tatsachen,
- 2.
die Einzelheiten der Mautentrichtung und der Nutzung der technischen Einrichtungen zur Mauterhebung,
- 3.
das Führen der Nachweise über die für die Maut maßgeblichen Tatsachen und
- 4.
das Verfahren zur Erstattung der Maut.