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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Verkaufsleiter im Lebensmittelhandwerk und Geprüfte Verkaufsleiterin im Lebensmittelhandwerk (Lebensmittelhandwerkfortbildungsprüfungsverordnung - LmhFortbPrüfV)
§ 16 Gliederung der Prüfung „Schwerpunktspezifische Verkaufsleitungsqualifikationen“

Die Prüfung gliedert sich in
1.
eine schriftliche Prüfung und
2.
eine praktische Prüfung.