- 1.
Benennung der geprüften Handlungsbereiche der schriftlichen Prüfung nach den §§ 7 bis 11 und Bewertung mit Punkten und als Note,
- 2.
Benennung der geprüften Handlungsbereiche der praktischen Prüfung nach den §§ 12 bis 15 und Bewertung mit Punkten und als Note,
- 3.
Benennung des gewählten Schwerpunktes nach § 1 Absatz 2,
- 4.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
- 5.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
- 6.
die Gesamtnote in Worten,
- 7.
Befreiungen nach § 22,
- 8.
Vorliegen des Nachweises des Erwerbs der betriebswirtschaftlichen, kaufmännischen und rechtlichen Qualifikationen nach § 4,
- 9.
Vorliegen des Nachweises des Erwerbs der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 5.