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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG)
§ 10
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
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