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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Gesetz zur Einführung eines Lobbyregisters für die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag und gegenüber der Bundesregierung (Lobbyregistergesetz - LobbyRG)
Eingangsformel 

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen: