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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Logistikmeister/Geprüfte Logistikmeisterin
Anlage 2 (zu § 9)
Zeugnisinhalte

(Fundstelle: BGBl. I 2019, 2331 – 2332)


Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:
1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der zu prüfenden Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 4,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.
Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:
Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
1.
zum Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“
a)
Benennung dieses Prüfungsteils und Bewertung mit Note sowie
b)
Benennung der Prüfungsbereiche und Bewertung mit Punkten,
2.
zum Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen“
a)
Benennung dieses Prüfungsteils,
b)
Benennung der integrativen schriftlichen Situationsaufgaben in zwei der folgenden Handlungsbereiche Logistikprozesse, Betriebliche Organisation und Kostenwesen, Führung und Personal und jeweils Bewertung mit Punkten und Note sowie
c)
Benennung des Fachgesprächs unter Benennung des Handlungsbereichs und Bewertung mit Punkten und Note,
3.
die errechnete Gesamtpunktzahl für die gesamte Prüfung,
4.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
5.
die Gesamtnote in Worten,
6.
Befreiungen nach § 6,
7.
Vorliegen des Nachweises über den Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikationen nach § 2 Absatz 2.

Fußnote

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)