Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Logistiksysteme oder Geprüfte Fachwirtin für Logistiksysteme – Bachelor Professional in Logistiksysteme (Logistiksystemfachwirt-Bachelor-Professional-Fortbildungsverordnung - LogSystFachwBAProFV)
§ 3 Inhalt und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Logistische Anforderungen ermitteln, analysieren und bewerten“ nach § 4,
2.
„Logistische Lösungen entwickeln und planen“ nach § 5,
3.
„Logistische Lösungen umsetzen, bewerten und weiterentwickeln“ nach § 6,
4.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 7.