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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Sechste Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung
§ 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. September 2025 außer Kraft.