Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Erlass über die Stiftung des Silbernen Lorbeerblattes
Art III 

Wurde das Silberne Lorbeerblatt bereits verliehen, erfolgt bei wiederholten sportlichen Spitzenleistungen, die erneut die Voraussetzungen für die Verleihung des Silbernen Lorbeerblattes erfüllen, die Ehrung durch Überreichung einer Anerkennungsurkunde.