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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Gesetz über die Anzeige und Beanstandung von Landpachtverträgen (Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG)
§ 14
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am 1. Juli 1986 in Kraft.
(2) § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 4 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.
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