Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
„Prüfen von Triebfahrzeugen“,
- 2.
„Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
- 3.
„Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie
- 4.
„Wirtschafts- und Sozialkunde“.