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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport * (Lokführer- und Transportausbildungsverordnung - LTAusbV)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1
 
Gegenstand, Dauer und
Gliederung der Berufsausbildung
 
§  1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§  2Dauer der Berufsausbildung
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan
§  5Struktur der Berufsausbildung und Ausbildungsberufsbild
§  6Ausbildungsplan
 
Abschnitt 2
 
Abschlussprüfung
 
§  7Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt
§  8Inhalt des Teiles 1
§  9Prüfungsbereich des Teiles 1
§ 10Inhalt des Teiles 2
§ 11Prüfungsbereiche des Teiles 2
§ 12Prüfungsbereich „Prüfen von Triebfahrzeugen“
§ 13Prüfungsbereich „Zug- und Rangierfahrten durchführen“
§ 14Prüfungsbereich „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“
§ 15Prüfungsbereich „Wirtschafts- und Sozialkunde“
§ 16Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
§ 17Mündliche Ergänzungsprüfung
 
Abschnitt 3
 
Weitere Berufsausbildung
 
§ 18Anrechnung von Ausbildungszeiten
 
AnlageAusbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Eisenbahner im Betriebsdienst Lokführer und Transport und zur Eisenbahnerin im Betriebsdienst Lokführerin und Transport