Logo Bundesministerium der Justiz und für VerbraucherschutzLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Dritte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb des Luftfahrtgerätes außerhalb von Luftfahrtunternehmen) (3. DV LuftBO)
Inhaltsübersicht 

Abschnitt 1

Allgemeine Vorschriften

§ 1Geltungsbereich

Abschnitt 2

Ausrüstung von Luftfahrzeugen

Unterabschnitt 1
Alle Luftfahrzeuge

§ 2Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln
§ 3Ausrüstung für Flüge nach Instrumentenflugregeln über den Nordatlantik
§ 4Ausrüstung für Flüge in Lufträumen mit verringerter Höhenstaffelung
(Reduced Vertical Separation Minimum, RVSM)
§ 5Ausrüstung für Flüge nach Sichtflugregeln
§ 6Ausrüstung für kontrollierte Flüge nach Sichtflugregeln
§ 7Ausrüstung von Segelflugzeugen für Wolkenflüge
§ 8Sonstige Ausrüstung
§ 9Durchbruchstellen
§ 10Navigations- und Sprechfunkausrüstung
§ 11Sauerstoffversorgung
§ 12Ausrüstung für Flüge über Land – Notausrüstung

Unterabschnitt 2
Flugzeuge

§ 13Ausrüstung für Flüge über Wasser – Wasserflugzeuge
§ 14Ausrüstung für Flüge über Wasser – Landflugzeuge
§ 15Ausrüstung für Flüge über Wasser – Alle Flugzeuge
§ 16Notsender
§ 17Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
§ 18Flugdatenschreiberanlage
§ 19Bodenannäherungswarnanlage
§ 20Machzahlanzeige
§ 21Bordseitige Kollisionsschutzanlage

Unterabschnitt 3
Hubschrauber

§ 22Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notschwimmeranlage
§ 23Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notausrüstung
§ 24Ausrüstung für Flüge über Wasser – Notsender
§ 25Ausrüstung für Flüge über Land – Notsender
§ 26Tonaufzeichnungsanlage für das Cockpit
§ 27Flugdatenschreiberanlage


Unterabschnitt 4
Verfahrensvorschriften

§ 28Ausnahmegenehmigungen

Abschnitt 3

Flugbetrieb

§ 29Herbeiführen simulierter Gefahrenzustände
§ 30Schleppstarts
§ 31Betriebsmindestbedingungen
§ 32Ausweichflugplatz
§ 33Betriebsstoffvorräte – Flugzeuge
§ 34Betriebsstoffvorräte – Hubschrauber

Abschnitt 4

Schlussvorschriften

§ 35Inkrafttreten, Außerkrafttreten