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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Vierte Durchführungsverordnung zur Betriebsordnung für Luftfahrtgerät (Ausrüstung und Betrieb von Heißluftballonen und Heißluft-Luftschiffen) (4. DV LuftBO)
§ 18 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.