Gesetz zur Sicherung des Nachweises der Eigentümerstellung und der Kontrolle von Luftfahrtunternehmen für die Aufrechterhaltung der Luftverkehrsbetriebsgenehmigung und der Luftverkehrsrechte (Luftverkehrsnachweissicherungsgesetz - LuftNaSiG) § 8Inkrafttreten
Die §§ 2 und 3 treten am 1. Juli 1997 in Kraft. Im übrigen tritt das Gesetz am Tage nach der Verkündung in Kraft.