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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Zweite Durchführungsverordnung zur Verordnung über Luftfahrtpersonal (Anwendungsbestimmungen für die Ausbildung und Prüfung für den Erwerb von Lizenzen und Berechtigungen für Luftfahrer gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal) (2. DVLuftPersV)
Anlage 15D Lehrplan für die praktische Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern
(zu § 18)

Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 209 - 212
Das in der praktischen Ausbildung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Segelflugzeugführern verwendete Segelflugzeug muss für die Ausbildung geeignet sein.
In der praktischen Ausbildung sind dem Bewerber die erforderlichen praktischen Fähigkeiten zum
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sicheren und verantwortlichen Führen des Segelflugzeuges vom Sitz des Fluglehrers
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Anleiten eines Flugschülers zum Ausführen der für die ordnungsgemäße und sichere Durchführung eines Fluges erforderlichen Handlungen, insbesondere
Steuerung der Aufmerksamkeit und Aufmerksamkeitsverteilung
Üben des Blickverhaltens
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Erkennen des notwendigen aktiven Eingreifens in die Fortsetzung des Fluges bei Fehlreaktionen des Flugschülers
zu vermitteln.
Die Flüge sind so anzulegen, dass alle Bereiche der Segelflugausbildung dargestellt werden.
Die Flugausbildung auf dem Sitz des Fluglehrers muss mindestens 15 Starts, darin enthalten die Startarten Schleppstart hinter Luftfahrzeugen und Windenstart, mit dafür von der zuständigen Luftfahrtbehörde anerkanntem Lehrberechtigtem umfassen. Darüber hinaus können Übungen zur Wiederholung und Vertiefung auch mit einem anderen Bewerber geflogen werden. In der Flugausbildung müssen folgende Übungen enthalten sein:
Bei sämtlichen Übungen ist der Bewegungsablauf so zu erklären, dass das gesprochene Wort mit der Bewegung des Flugzeugs übereinstimmt.
Die häufigsten Steuerfehler sind vom Lehrberechtigten zu demonstrieren und müssen vom Bewerber erkannt und angesprochen werden.
Um eine methodische Einheitlichkeit des Ausbildungslehrgangs sicherzustellen, sind nachfolgend die Lehrübungen nur in ihrer Form und Reihenfolge erklärt, ohne auf jedes zur Schulung verwendete Segelzeugmuster einzugehen.
Allgemeine Einführung
Sie umfasst die Erklärung des gesamten Flugzeugs sowohl von innen als auch von außen. Sie vermittelt Kenntnisse über die Anordnung von Bedienungshebeln, Steuer- und Trimmbetätigung, der Instrumente sowie der Notausrüstung. Anweisung über das Ein- und Aussteigen, Anschnallgurte, Bedienen der Steuerorgane und richtige Benutzung des Notausstiegs und der Notausrüstung.
Vorbereitung und Beenden eines Fluges
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Befinden des Schülers und Zweckmäßigkeit seiner Bekleidung
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Übernahme des Flugzeugs, Vergewisserung über den technischen Klarstand anhand der Bordunterlagen, des Betriebshandbuches und der Klarlisten
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Erteilung und Annahme eines fest umrissenen Flugauftrags
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Außenkontrolle, Innenkontrolle, Kontrolle vor dem Start, ggf. Anfordern der Start- und Flugfreigabe durch Sprechfunk
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Überprüfung vor dem Verlassen des Flugzeugs, Ausfüllen der Borddokumente, Meldung von Beanstandungen
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Nachbesprechung
Gewöhnungsflug
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Für den Bewerber dient der Flug dazu, ihn an das Fliegen vom Sitz des Lehrberechtigten heranzuführen und ihn mit der Umgebung des Flugplatzes aus der Luft vertraut zu machen.
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Flugschüler sollen an das Fliegen herangeführt und zur Fortsetzung der Ausbildung motiviert werden. Kunstflug oder Besondere Flugzustände sind bei diesem Flug zu unterlassen.
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Für den Flugschüler, der bereits geflogen ist, dient dieser Flug lediglich zur Eingewöhnung auf ein neues Segelflugzeugmuster
Wirkung der Steuerorgane
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Erklärung der Bewegungen um die Querachse durch Vor- und Zurückbewegen des Steuerknüppels, um die Längsachse seitliches Bewegen des Steuerknüppels und um die Hochachse durch Betätigung des Seitenruders. Hinweise darauf, dass alle Bewegungen relativ zum Flugzeug immer gleich sind, unabhängig davon, in welcher Lage es sich befindet.
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Wirkungsweise und Empfindlichkeit der einzelnen Ruder bei
unterschiedlichen Geschwindigkeiten
unterschiedlichen Fluglagen
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Folgewirkung bei Betätigung des Seitenruders oder des Querruders
Seitenruder
Drehen um die Hochachse
Rollen um die Längsachse
Gefahr der Entwicklung zur Steilspirale als Folge der Einzelbetätigung des Seitenruders
Querruder
Rollen um die Längsachse
Drehen um die Hochachse
Neigen um die Querachse
Entwicklung zur Steilspirale als Folge des seitlich angeblasenen Rumpfes und des Seitenleitwerks durch das Rutschen
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Hinweise auf die gleiche Endwirkung, daher notwendiger Ausgleich zum Gebrauch beider Ruder
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Auswirkung der Massenträgheit
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Auswirkung des negativen Wendemoments
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Aerodynamische Auswirkung bei
Betätigung der Trimmung
Betätigung der Landehilfen
Betätigung der Störklappen
Rollen am Boden
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Wirkungsweise der Steuerorgane und Bremsen
Geradeausflug
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Beibehaltung der Flugrichtung und Fluglage
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Einhalten der richtigen Fluglage in Bezug auf den Horizont und der Richtung, Gebrauch der Trimmung, Auswertung der Instrumente
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Ablesen der Flugüberwachungsinstrumente
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Überwachen des umgebenden Luftraums
Kurven
Einteilung der Kurven in flache, mittlere und steile Kurven
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Einleiten der Kurve aus dem Horizontalflug unter richtiger Anwendung der Ruder
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Beibehaltung der Schräglage und der Drehgeschwindigkeit (Rate of Turn)
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Ausleiten aus der Kurve
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Steig und Sinkflugkurven
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Steilkurven
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Mögliche Kurvenfehler, Abkippen in der Kurve
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Thermikflug
Kreisen in der Thermik, zentrieren, gemeinsamer Kreisflug
Überwachen des umgebenden Luftraums
Überziehen, Abkippen und Trudeln im Geradeaus- und Kurvenflug
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Verhalten bei Überziehen, Abkippen und Trudeln
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Richtung halten während des Abkippvorgangs
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Beendigung des Überzogenen Flugzustandes bzw. Abkippens durch Nachdrücken (geringster Höhenverlust)
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Hinweise auf die Gefahr nochmaligen Abkippens durch zu schnelles Abfangen
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Einleiten und Beenden des Trudelns
Steilspirale
Ursachen
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Einleiten der Steilspirale
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Erkennen der Steilspirale
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Beendigung der Steilspirale
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Richtige Anwendung der Ruder beim Beenden
Anmerkung: Unterschiede zwischen Steilspirale und Trudeln sind zu demonstrieren.
Platzrunde
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Start, Querabflug, Gegenanflug, Queranflug, Endanflug, Landung
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Windenstart
Ausrichtung des Segelflugzeuges in Startrichtung
Richtung halten
Einfluss durch Wind, richtiger Gebrauch des Höhenruders, Beachten der Geschwindigkeit
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Schleppstart hinter Luftfahrzeugen
Ausrichtung des Segelflugzeuges
Richtung halten
Einfluss durch Wind, richtiger Gebrauch des Höhenruders, Beachten der Geschwindigkeit
Beibehalten der Fluglage hinter dem Schleppflugzeug
Übergang in den Horizontalflug; Beibehaltung der Fluglage
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Kurve in den Gegenanflug
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Gegenanflug, Anflug der Position, Überprüfung aller Instrumente und Bedienungshebel laut Klarliste, Abstand zur Landebahn
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Einnehmen der Landeanfluggeschwindigkeit
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Kurve in den Queranflug
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Sinkflug in die Endanflughöhe, richtiges Sinkverhältnis in Bezug zum räumlichen Abstand zur Anflugrundlinie unter Berücksichtigung des Windes
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Landekurve, Beenden der Kurve in Startbahnverlängerung, ggf. Berücksichtigung des Seitenwindes
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Richtige Sink- bzw. Gleitfluggeschwindigkeit, Betätigung der Bremsklappen bei entsprechender Fluglage
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Abfangen und Ausschweben
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Durchziehen zur Landung, Landetechnik, Richtung halten beim Ausrollen
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Zusätzlich sind zu üben:
Langer Anflug und Landung ohne Bremsklappen
Landeanflug mit anschließender kurzer Landung
Verhalten bei zu niedrigem und zu hohem Anflug
Landung aus einer Position außerhalb der Platzrunde
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Technik und Gefahren von Rücken- und Seitenwindlandungen, zulässige und demonstrierte Seitenwindkomponente
Seitengleitflug
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Seitengleitflug im geraden Anflug
Einleiten aus der Gleitfluggeschwindigkeit, Reihenfolge der Steuermaßnahmen, Richtung halten, Sinkrate, Geschwindigkeit
Beenden, Reihenfolge der Steuermaßnahmen, Richtung halten, Beibehalten der Gleitfluggeschwindigkeit
Ziellandung
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Ziellandeübung mit Aufsetzen innerhalb von 100m nach dem Landezeichen
Notlandungen
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Startunterbrechung
Nachdrücken und Richtung halten
Beachten der Geschwindigkeit
Gebrauch der Bremsklappen
Entscheidung zum weiteren Verfahren
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Außenlandeübungen
Auswahl der Landeflächen, Beachtung von Windrichtung und Geschwindigkeit
Anmerkung: Diese Übung ist mit einem Reisemotorsegler mit Motor im Leerlauf durchzuführen. Das Aufsetzen ist nur zulässig, wenn die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.