Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
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Auswahl von Kartenmaterial
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Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
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Beurteilung der Wettersituation
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Einzeichnen des Flugweges
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Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
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Verwendung von AIP und NOTAMS
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Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
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Kraftstoffberechnung
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Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
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Ausweichflugplatz
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Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
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UKW-Peilung (VDF-Peiler, QDM, QDR)
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VOR-Peilung, Positionsbestimmung
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Transponder und Radar
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Satellitennavigation (GPS)
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Erstellung eines Flugdurchführungsplans
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Erstellung eines ATC-Flugplans
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Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
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Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
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Berechnungen von Masse und Flugleistung