Bei Flügen nach Sichtflugregeln von und zu einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrolle entweder in deutscher Sprache (BZF II) oder in deutscher und englischer Sprache (BZF I) unter Verwendung der festgelegten Redewendungen, Ausdrücke, Verfahren, Abkürzungen einschließlich der Not- und Dringlichkeitsverfahren
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Auswahl von Kartenmaterial
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Wettervorhersagen und Berichte für die Flugstrecke und den Flugplatz
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Beurteilung der Wettersituation
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Einzeichnen des Flugweges
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Berücksichtigung von kontrollierten Lufträumen, Luftraumbeschränkungen, Gefahrengebieten etc.
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Verwendung von AIP und NOTAMS
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Verbindungen zur Flugverkehrskontrollstelle in kontrollierten Lufträumen
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Kraftstoffberechnung
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Sicherheitsmindesthöhen für die Flugstrecke
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Ausweichflugplatz
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Fernmeldeverkehr und Funk-/Navigationsfrequenzen
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UKW-Peilung (VDF-Peiler)
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VOR-Peilung, Positionsbestimmung
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Transponder
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Erstellung eines Flugdurchführungsplans
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Erstellung eines ATC-Flugplans
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Auswahl von Meldepunkten, Zeit- und Entfernungsmarkierungen
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Berechnungen von Masse und Schwerpunktlage
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Berechnungen von Masse und Flugleistung
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Kompasssteuerkurse, Verwendung der Deviationstabelle
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Organisation der während des Fluges anfallenden Arbeitsbelastung
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Abflugverfahren, Eintragungen in den Flugdurchführungsplan
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Höhenmessereinstellung
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Einhaltung von Steuerkurs und Flughöhe
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Durchführung der Sichtnavigation
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Standortbestimmung, Bestimmung von Kontrollpunkten
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Korrekturen von Steuerkurs
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Anflugverfahren, Verbindung zur Flugverkehrskontrollstelle
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Eintragungen in den Flugdurchführungsplan und das Flugzeugbordbuch