Gesetz zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts Eingangsformel
Die Reichsregierung hat zur Durchführung des Ersten Abkommens zur Vereinheitlichung des Luftprivatrechts (Reichsgesetzbl. II S. 1039) das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: