- 1.
in Spalte 1: die laufende Nummer der Eintragung in Spalte 2 und 3;
- 2.
in Spalte 2: der Betrag des Registerpfandrechts in Ziffern;
- 3.
in Spalte 3: der Inhalt des Registerpfandrechts unter Angabe des Betrags in Buchstaben und des Registerblatts eines mithaftenden Luftfahrzeugs oder Ersatzteillagers sowie die Beschränkungen des Berechtigten in der Verfügung über das Recht, wenn die Beschränkung zugleich mit der Eintragung des Rechts eingetragen wird. Steht das Luftfahrzeug in Miteigentum, so ist kenntlich zu machen, an welchen Anteilen das Registerpfandrecht besteht;
- 4.
in Spalte 4: die laufende Nummer der von der Änderung betroffenen Eintragung;
- 5.
in Spalte 5: der von der Änderung betroffene Betrag des Registerpfandrechts in Ziffern;
- 6.
in Spalte 6: die Veränderungen der in den Spalten 1 bis 3 eingetragenen Rechte, ferner die Beschränkungen des Berechtigten in der Verfügung über das Recht, wenn die Beschränkung nicht zugleich mit der Eintragung des Rechts eingetragen wird;
- 7.
in Spalte 7: die laufende Nummer der Eintragung des von der Löschung betroffenen Rechts;
- 8.
in Spalte 8: der von einer in Spalte 9 einzutragenden Löschung oder Teillöschung betroffene Betrag des Rechts;
- 9.
in Spalte 9: die Löschung der eingetragenen Rechte unter Angabe des gelöschten Betrags in Buchstaben. Wird nur ein Teil des Registerpfandrechts gelöscht, so ist ferner in Spalte 2 unter der bisherigen Betragsangabe dieser Teilbetrag in roten Ziffern und darunter in schwarzen Ziffern der verbleibende Betrag zu vermerken.
Eintragungen in den Spalten 1 bis 3 sind in Spalte 3, Eintragungen in den Spalten 4 bis 6 in Spalte 6 und Eintragungen in den Spalten 7 bis 9 in Spalte 9 zu unterschreiben.