- 1.
die Zertifikatsnummer,
- 2.
die Bezeichnung des angewandten Prüfungsverfahrens nach Anlage R zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm,
- 3.
den erreichten Standard nach Abschnitt 12 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998,
- 4.
den Namen der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat erteilt hat,
- 5.
den Ausstellungsort und das Ausstellungsdatum des Zertifikats,
- 6.
den Namen des Herstellers,
- 7.
die Gerätebezeichnung,
- 8.
die Benennung der wesentlichen Komponenten,
- 9.
die anzuwendende Betriebskonzeption,
- 10.
die anzuwendende Zulassungsprüfung,
- 11.
den anzuwendenden Routinetest,
- 12.
den anzuwendenden Funktionstest nach den Vorgaben der Zertifizierungsstelle,
- 13.
die Dokumentationspflichten für die Geräteakte und
- 14.
gegebenenfalls Nebenbestimmungen.