Abschnitt 1
Gegenstand, Dauer
und Gliederung der Berufsausbildung
§ 1 | Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildung |
§ 3 | Gegenstand der Berufsausbildung und Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildung, Ausbildungsberufsbild |
§ 5 | Ausbildungsplan |
§ 6 | Schriftlicher Ausbildungsnachweis |
Abschnitt 2
Abschlussprüfung
§ 7 | Ziel, Aufteilung in zwei Teile und Zeitpunkt |
§ 8 | Inhalt von Teil 1 |
§ 9 | Prüfungsbereiche von Teil 1 |
§ 10 | Prüfungsbereich Passagierprozesse |
§ 11 | Prüfungsbereich Personal und Beschaffung |
§ 12 | Inhalt von Teil 2 |
§ 13 | Prüfungsbereiche von Teil 2 |
§ 14 | Prüfungsbereich Kaufmännische Unterstützungsprozesse |
§ 15 | Prüfungsbereich Abfertigungsprozesse |
§ 16 | Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde |
§ 17 | Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung |
Abschnitt 3
Schlussvorschrift
Anlage: Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Luftverkehrskaufmann und zur Luftverkehrskauffrau