- a)
In erheblichem Maße unzutreffende, unzureichende oder irreführende Informationen aus einer Informationsquelle am Boden, z. B. ATC, automatischer Terminalinformationsdienst (ATIS), Wetterdienst, Navigationsdatenbanken, Karten, Diagramme, Handbücher;
- b)
Flugführung unter Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Bodenfreiheit;
- c)
Angabe fehlerhafter Druck-Referenzen (d. h. Höhenmessereinstellung);
- d)
unzutreffende Übermittlung, Entgegennahme oder Auslegung wichtiger Mitteilungen, wenn hieraus eine Gefahrensituation entsteht;
- e)
Nichteinhaltung des Mindestabstands;
- f)
unerlaubtes Eindringen in den Luftraum;
- g)
rechtswidriger Funkverkehr;
- h)
Ausfall boden- oder satellitengestützter ANS-Einrichtungen;
- i)
größerer Ausfall des ATC oder des ATM oder erhebliche Beeinträchtigung der Flughafeninfrastruktur;
- j)
Blockierung der Bewegungsflächen des Flugplatzes durch Luftfahrzeuge, Fahrzeuge, Tiere oder Fremdkörper mit dem Ergebnis einer gefährlichen oder potenziell gefährlichen Situation;
- k)
gefährliche Situation durch fehlerhafte oder unzureichende Markierung von Hindernissen oder Gefahrenstellen auf Bewegungsflächen des Flugplatzes;
- l)
Ausfall, erhebliche Fehlfunktion oder Nichtverfügbarkeit der Flugplatzbefeuerung.