§ 1 | Anwendungsbereich |
§ 2 | Maßeinheiten |
§ 3 | Zuständige Behörde nach Artikel 4 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 |
§ 4 | Körperliche und geistige Beeinträchtigungen |
§ 5 | Lärm |
§ 6 | Mitführung von Urkunden und Ausweisen |
§ 7 | Meldung von Unfällen und Störungen |
§ 8 | Startverbote |
§ 9 | Meldung von sicherheitsrelevanten Ereignissen |
§ 10 | Register für sicherheitsrelevante Ereignisse |
§ 11 | Abweichung von Höchstgeschwindigkeiten |
§ 12 | Zuständige Behörde nach Anhang SERA.3210 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 923/2012 |
§ 13 | Abwerfen von Gegenständen oder sonstigen Stoffen |
§ 14 | Kunstflüge |
§ 15 | Schlepp- und Reklameflüge |
§ 16 | Luftraumordnung |
§ 17 | Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen |
§ 18 | Erlaubnisbedürftige Außenstarts und Außenlandungen |
§ 19 | Verbotene Nutzung des Luftraums |
§ 20 | Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums |
§ 21 | Nutzung des kontrollierten Luftraums und des Luftraums über Flugplätzen mit Flugverkehrskontrollstelle |
§ 21a | Verfahren und zuständige Behörden in der Betriebskategorie „offen“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21b | Zuständige Behörden für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „speziell“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21c | Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in der Betriebskategorie „zulassungspflichtig“ nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947; Verkehrsvorschriften |
§ 21d | Zuständige Behörde für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 durch Betreiber aus Drittländern |
§ 21e | Benannte und anerkannte Stellen |
§ 21f | Regelungen für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Luftsportverbänden nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21g | Regelungen für die Erteilung einer Genehmigung nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 an Luftsportverbände |
§ 21h | Regelungen für den Betrieb von unbemannten Fluggeräten in geografischen Gebieten nach der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21i | Erteilung einer Genehmigung |
§ 21j | Ausweisung und Veröffentlichung geografischer Gebiete nach Artikel 15 Absatz 3 der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947 |
§ 21k | Betrieb von unbemannten Fluggeräten durch Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben |
§ 22 | Regelung des Flugplatzverkehrs |
§ 23 | Flugbetrieb auf einem Flugplatz und in dessen Umgebung |
§ 24 | Flugbetrieb mit Flugzeugen zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen |
§ 25 | Besondere Regelungen für den Flugbetrieb auf einem Flugplatz mit Flugverkehrskontrollstelle |
§ 26 | Beschränkungen der Starts und Landungen von Flugzeugen mit Strahltriebwerken |
§ 27 | Prüfung der Flugvorbereitung und der vorgeschriebenen Ausweise |
§ 28 | Festlegung des Flugplans |
§ 29 | Festlegungen im Funkverkehr |
§ 30 | Standortmeldungen |
§ 31 | Flugverkehrskontrollfreigabe |
§ 32 | Start- und Landemeldung |
§ 33 | Flugverfahren |
§ 34 | Genehmigung von Flügen oberhalb der Flugfläche 195 |
§ 35 | Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Sichtflugregeln |
§ 36 | Flüge nach Sichtflugregeln bei Nacht |
§ 37 | Sicherheitsmindesthöhe bei Flügen nach Sichtflugregeln |
§ 38 | Überschallflüge nach Sichtflugregeln |
§ 39 | Allgemeingenehmigung für Such- und Rettungsflüge |
§ 40 | Mindestsichtwetterbedingungen in den Lufträumen der Klassen F und G |
§ 41 | Höhenmessereinstellung und Reiseflughöhen bei Flügen nach Instrumentenflugregeln |
§ 42 | Abbruch von Landeanflügen |
§ 43 | Bekanntmachung in den Nachrichten für Luftfahrer | |
§ 44 | Ordnungswidrigkeiten | |
Anlage 1 (zu § 9 Absatz 2) | Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen bei Betrieb, Instandhaltung und Herstellung von Luftfahrzeugen | |
Anlage 2 (zu § 9 Absatz 2) | Verzeichnis von meldepflichtigen Ereignissen im Zusammenhang mit Flugnavigationsdiensten | |
Anlage 3 (zu § 18 Absatz 4) | Bauliche Anforderungen an Landestellen an Einrichtungen von öffentlichem Interesse nach § 18 Absatz 4 |