Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2018 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
1. | in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: | 7,46 Euro, |
2. | in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: | 23,31 Euro, |
3. | in anderen Ländern: | 41,97 Euro. |