Unter Einbeziehung des Luftverkehrs in den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten werden die Steuersätze des § 11 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Gesetzes für das Jahr 2021 abgesenkt. Die Steuer beträgt je Fluggast für Flüge mit einem Zielort
- 1.
in einem Land der Anlage 1 zu dem Gesetz: | 12,88 Euro, |
- 2.
in einem Land der Anlage 2 zu dem Gesetz: | 32,62 Euro, |
- 3.
in anderen Ländern: | 58,73 Euro. |