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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Landwirt/zur Landwirtin
§ 4 Ausbildungsberufsbild

Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
1.
der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
1.1
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
1.2
Berufsbildung,
1.3
Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
1.4
Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
1.5
Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
2.
Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
2.1
Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
2.2
Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
2.3
Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
2.4
Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
3.
Pflanzenproduktion,
3.1
Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
3.2
Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
3.3
Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
4.
Tierproduktion,
4.1
Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
4.2
Nutzen von Tieren;
5.
betriebliche Ergebnisse.