Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 
- 1.
 der Ausbildungsbetrieb, betriebliche Zusammenhänge und Beziehungen,
- 1.1
 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 1.2
 Berufsbildung,
- 1.3
 Mitgestalten sozialer Beziehungen innerhalb und außerhalb des Betriebes,
- 1.4
 Arbeits- und Tarifrecht; Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
- 1.5
 Umweltschutz und Landschaftspflege; rationelle Energie- und Materialverwendung;
- 2.
 Techniken und Organisation der betrieblichen Arbeit, Produktion und Vermarktung,
- 2.1
 Handhaben und Instandhalten von Maschinen, Geräten und Betriebseinrichtungen,
- 2.2
 Wahrnehmen und Beurteilen von Vorgängen; Beschaffen und Auswerten von Informationen,
- 2.3
 Planen der Produktion sowie Vorbereiten und Kontrollieren der Arbeiten,
- 2.4
 Abwickeln von Geschäftsvorgängen und Erfassen marktwirtschaftlicher Zusammenhänge;
- 3.
 Pflanzenproduktion,
- 3.1
 Bearbeiten und Pflegen des Bodens; Erhalten einer nachhaltigen Bodenfruchtbarkeit,
- 3.2
 Bestellen und Pflegen von Pflanzen; rationelles und umweltverträgliches Führen von Kulturen,
- 3.3
 Ernten und Verwerten pflanzlicher Produkte;
- 4.
 Tierproduktion,
- 4.1
 Versorgen von Tieren; rationelles, tiergerechtes und umweltverträgliches Halten,
- 4.2
 Nutzen von Tieren;
- 5.
 betriebliche Ergebnisse.