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Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „1200 Jahre Kloster Corvey“)

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Münz20EuroBek 2022-09-12

Ausfertigungsdatum: 12.09.2022

Vollzitat:

"Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „1200 Jahre Kloster Corvey“) vom 12. September 2022 (BGBl. I S. 1511)"

Fußnote

(+++ Textnachweis ab: 26.9.2022 +++)

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „1200 Jahre Kloster Corvey“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Das 1200-jährige ehemalige Benediktinerkloster Corvey ist seit 2014 Weltkulturerbe der UNESCO. Die Münze wird ab dem 22. September 2022 in den Verkehr gebracht.
Die Auflage der Münze beträgt ca. 1,0 Millionen Stück, davon maximal 100 000 Stück in Spiegelglanzqualität. Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Stuttgart (Prägezeichen F).
Die Münze besteht aus einer Legierung von 925 Tausendteilen Silber und 75 Tausendteilen Kupfer, hat einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und eine Masse von 18 Gramm. Das Gepräge auf beiden Seiten ist erhaben und wird von einem schützenden, glatten Randstab umgeben.
Der Entwurf der Münze stammt von dem Künstler Bastian Prillwitz aus Berlin.
Die Bildseite zeigt die unterschiedlichen Facetten der 1200-jährigen Geschichte Corveys. Der Entwurf ist klar gestaltet, ohne auf Detailreichtum und Räumlichkeit verzichten zu müssen. Durch die Kavalierperspektive gelingt es, die bedeutende Geschichte der Kloster- und Schlossanlage erlebnisreich nahezubringen.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, die Jahreszahl „2022“, die zwölf Europasterne sowie das Prägezeichen „F“. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„WO DER HIMMEL DIE ERDE BERUEHRT“.
Der Bundesminister der Finanzen
(Fundstelle: BGBl. I 2022, 1511)