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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maßschuhmacher und zur Maßschuhmacherin* (Maßschuhmacherausbildungsverordnung - MaßschuhmAusbV)
§ 18 Prüfungsbereiche von Teil 2

Teil 2 der Gesellenprüfung in der Fachrichtung Schaftbau findet in folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Herstellen von Schäften,
2.
Schuhtechnik sowie
3.
Wirtschafts- und Sozialkunde.