Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst (MADVDV) § 1Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst dauert zwei Jahre. Er besteht aus einer fachtheoretischen und einer berufspraktischen Ausbildung.