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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
Elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk (11. Malerarbeitsbedingungenverordnung - 11. MalerArbbV)
§ 2
Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und mit Ablauf des 31. März 2025 außer Kraft.
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