Teil 2 der Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Gestaltung und Instandhaltung in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
- 2.
Durchführen von Fassaden-, Raum- und Objektgestaltungen,
- 3.
Durchführen von Instandhaltungs- und Bautenschutzmaßnahmen sowie
- 4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.