(1) Im Prüfungsbereich Durchführen von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen und deren jeweiligen Bestandteilen hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Vorgehensweisen bei der Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen an Außenflächen von Bauten oder Anlagen sowie deren jeweiligen Bestandteilen zu unterscheiden,
- 2.
Arbeitsprozesse kundenorientiert zu gestalten,
- 3.
Auswahl und Anwendung von Prüfverfahren für Untergründe im Außenbereich zu beschreiben und vorgegebene Ergebnisse einer Prüfung zu bewerten,
- 4.
die Prüfung baulicher Gegebenheiten im Außenbereich zu beschreiben,
- 5.
die Anwendung von Gestaltungsprinzipien im Außenbereich zu beschreiben,
- 6.
Aufmaße normgerecht aus Plänen zu erstellen,
- 7.
Werkstoffe, insbesondere Beschichtungsstoffe, und Hilfsstoffe sowie Werkzeuge, Geräte, Maschinen und Anlagen für die Arbeit an Außenflächen zu unterscheiden, auszuwählen und die getroffene Auswahl zu begründen,
- 8.
Energieeffizienzmaßnahmen entsprechend der Windlastzonen, Schlagregenbeanspruchungsgruppen und Gebäudeklassifizierungen darzustellen und Befestigungstechniken zu beschreiben,
- 9.
Regeln des Brandschutzes einzuhalten und
- 10.
Ursachen von Qualitätsabweichungen im Außenbereich darzulegen und Maßnahmen zur Behebung zu beschreiben.