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Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über die Berufsausbildung zum Maler und Lackierer und zur Malerin und Lackiererin (Maler- und Lackiererausbildungsverordnung - MalerLackAusbV)
§ 27 Prüfungsbereiche des Teiles 2

Die Gesellenprüfung findet in der Fachrichtung Kirchenmalerei und Denkmalpflege in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
1.
Ausführen eines Kundenauftrags,
2.
Durchführen von Maßnahmen zur Instandhaltung und Rekonstruktion an historischen Objekten,
3.
Durchführen von Maßnahmen zur Reproduktion an historischen Objekten sowie
4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.