(1) Im Prüfungsbereich Ausführen eines Kundenauftrags hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist,
- 1.
Art und Umfang von Kundenaufträgen zu erfassen sowie Arbeitsabläufe unter Beachtung sowohl technischer, wirtschaftlicher, organisatorischer als auch gestalterischer Vorgaben zu planen und zu dokumentieren,
- 2.
Untergründe für die Montagearbeiten zu beurteilen und vorzubereiten,
- 3.
Unterkonstruktionen zur Befestigung von Systemelementen und Fertigteilen zu erstellen,
- 4.
sowohl Unterdecken, Deckenbekleidungen als auch Wände herzustellen und zu montieren,
- 5.
Anschlüsse zu anderen Bauteilen auszubilden,
- 6.
sowohl Beschichtungs-, Putz- als auch Spachtelarbeiten durchzuführen,
- 7.
Oberflächen unter Berücksichtigung der Gesamtwirkung zu gestalten,
- 8.
dekorative Gestaltungselemente sowohl an Decken als auch an Wänden einzusetzen,
- 9.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchzuführen,
- 10.
Arbeitsergebnisse zu kontrollieren, zu beurteilen und zu dokumentieren,
- 11.
Abnahmen durchzuführen und Abnahmeprotokolle zu erstellen,
- 12.
Kunden Pflege- und Wartungsanleitungen zu erläutern, Nutzungshinweise zu geben und
- 13.
fachliche Hintergründe aufzuzeigen und die Vorgehensweise bei der Durchführung der Arbeitsaufgabe zu begründen.