Logo Bundesministerium der JustizLogo Bundesamt für Justiz
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Verordnung über maritime medizinische Anforderungen auf Kauffahrteischiffen* (Maritime-Medizin-Verordnung - MariMedV)
Anlage 5 (zu § 16 Absatz 1 Nummer 4)
Anforderungen an Schulungsräume und medizinische Ausstattung zur Durchführung medizinischer Wiederholungslehrgänge

(Fundstelle: BGBl. I 2014, 1430 - 1431)

InhalteGroßer Lehrgang
nach § 15 Absatz 1
(40 Unterrichtsstunden)
Kleiner Lehrgang
nach § 15 Absatz 2
(16 Unterrichtsstunden)
1.Raumausstattung
 Die Unterrichtsräume müssen von der Art, Größe und Ausstattung her so geeignet sein, dass die Vermittlung der Lehrinhalte als theoretischer und praktischer Unterricht für eine Teilnehmerzahl von maximal 18 Personen und Gruppenunterricht bis maximal sechs Personen gewährleistet ist.XX
2.Anatomische Modelle
 Skelett (Originalgröße)X 
 Schädelmodell, 3-teiligX 
 Lendenwirbel, mindestens drei WirbelX 
 Zerlegbarer Torso, mindestens zwölf TeileX 
3.Medizinische Simulatoren
 AED-Trainingssystem einem Halbautomatischem Defibrillator entsprechend mit EKG-AnzeigeX 
 Herz-, Lungenwiederbelebungs- (Reanimations-) TrainingspuppeX 
 Katheterisierungs-Simulator transurethrale Katheterisierung beim MannX 
 Naht-Arm-Trainer oder Naht-Bein-TrainerX 
 Trainingsarm für intravenöse Injektionen und InfusionX 
4.Lehr- und Übungsmaterial
 Das Lehr- und Übungsmaterial muss dem vom „Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt“ festgelegten Inhalt der Schiffsapotheke entsprechen.Verzeichnis
A und B
Verzeichnis
C
 a)Artikel zur Untersuchung
  MundspatelX 
  Thermometer (32 – 43 Grad Celsius)X 
  Schutzhüllen für ThermometerX 
  Teststreifen zur Urinuntersuchung auf Zucker, Eiweiß, BlutX 
  StethoskopX 
  BlutdruckmessgerätX 
  Testset zur Herzinfarkt-DiagnostikX 
  TaschenlampeX 
 b)Instrumente und Hilfsmittel
  Einmalspritzen 2 ml, 5 ml, 10 mlX 
  EinmalkanüleX 
  KanülenabwurfbehälterX 
  Tupfer zur HautdesinfektionX 
  HandwaschbürsteX 
  EinmalrasiererX 
  Alle für die chirurgische Versorgung von Wunden, kleine chirurgische Eingriffe sowie das Anlegen von Verbänden erforderlichen chirurgischen InstrumenteX 
  Chirurgisches NahtmaterialX 
  Einmal-Operationshandschuhe steril verpacktXX
  Einmal-LochtuchX 
 c)Mittel zur Krankenpflege
  Einmal-Kunststoff-KatheterX 
  UrinbeutelX 
  Kanüle zur BlasenpunktionX 
  Einmal-NierenschaleX 
 d)Desinfektionsmittel
  Mittel zur Haut- und HändedesinfektionXX
 e)Rettungsmittel
  KrankentrageX 
  VakuummatratzeX 
 f)Verschiedene Artikel
  O2-SauerstoffgerätX 
  Guedel-TubusXX
  Wendl-TubusX 
  Beatmungsbeutel mit SauerstoffreservoirXX
  Maske für BeatmungsbeutelXX
  Gerät zur AbsaugungXX
  StauschlauchX 
 g)Verbandmaterial, Schienen
  Zur Durchführung der praktischen Übungen geeignetes Verbandmaterial und SchienenXX
 h)Rechtsvorschriften, Formulare und Anleitungen
  Die von der BG Verkehr (seeärztlicher Dienst) herausgegebene medizinische Anleitung, neueste AusgabeXX
  „Medical First Aid Guide“, MFAG, neueste AusgabeXX
  BetäubungsmittelbuchX 
  Bekanntmachung des Stands der medizinischen Erkenntnisse durch das BMVI gemäß § 108 Absatz 2 des SeearbeitsgesetzesXX
  Auszüge aus dem STCW-Übereinkommen in der jeweils gültigen aktuellen Fassung (Abschnitt A VI/4, Absätze 4 bis 6, Tabelle A-VI/4-2)X 
  Auszüge aus dem Seearbeitsübereinkommen (Regel 4.1)X 
  Maritime-Medizin-VerordnungXX
  Die durch den „Ausschuss für medizinische Ausstattung in der Seeschifffahrt“ vorgeschriebenen medizinischen Berichts- und Dokumentationsformulare (§ 107 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 des Seearbeitsgesetzes)XX